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PED

Klassifizierung von Druckgeräten nach DGRL 2014/68/EU

Gefahrenkategorie ermitteln, Bewertungsverfahren auswählen, Konformitätsbescheinigung erhalten.

Das Gefahrenpotenzial bestimmt das Bewertungsverfahren

Einstufung von Druckgeräten nach DGRL 2014/68/EU

Die Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU schreibt vor, dass das Konformitätsbewertungsverfahren vom Gefahrenpotenzial des jeweiligen Druckgeräts abhängt. Entscheidend für die Einstufung sind der Gerätetyp, der Aggregatzustand des enthaltenen Stoffes, die Fluidgruppe sowie Druck und Volumen bzw. Nennweite. Je nach Ausprägung erfolgt die Zuordnung in eine von vier Kategorien – von der internen Fertigungskontrolle (Kategorie I) bis zur umfassenden Einzelprüfung durch eine notifizierten Stelle wie LRQA (Kategorie IV). Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Module zur Verfügung stehen und wie Sie die Gefahrenkategorie Ihres Druckgeräts Schritt für Schritt ermitteln.

Verfahren zur Bewertung der Konformität - das sind die Module

 

Modul A und Modul A2 – Interne Fertigungskontrolle

  • Modul A gilt für Druckgeräte der Kategorie I und ist das einfachste Konformitätsbewertungsverfahren. Der Hersteller führt die gesamte Fertigungskontrolle eigenständig durch, erstellt die technischen Unterlagen und bringt die CE-Kennzeichnung in eigener Verantwortung an. Eine Einbindung einer notifizierten Stelle ist nicht erforderlich.
  • Modul A2 erweitert dieses Verfahren um eine externe Komponente: Zusätzlich zur internen Fertigungskontrolle des Herstellers führt eine notifizierte Stelle stichprobenhafte Prüfungen der Druckgeräte durch. Modul A2 kommt ab Kategorie II zum Einsatz und bietet Herstellern eine flexible Lösung, da kein vollständiges QS-System nachgewiesen werden muss.

 

Modul B – EU-Baumusterprüfung

Die EU-Baumusterprüfung nach Modul B ist kein eigenständiges Bewertungsverfahren, sondern bildet die Grundlage für weitere Module. Die Notifizierte Stelle prüft den technischen Entwurf eines Druckgeräts und bestätigt, dass dieser den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der DGRL entspricht. Modul B existiert in zwei Varianten:

  • Modul B (Baumuster) umfasst die Prüfung der technischen Unterlagen sowie die physische Prüfung eines repräsentativen Baumusters. Diese Variante wird typischerweise gewählt, wenn ein physisches Muster zur Verfügung steht.
  • Modul B (Entwurfsmuster) beschränkt sich auf die Prüfung der technischen Unterlagen und des Entwurfs. Eine physische Prüfung des Produkts ist hier nicht erforderlich. Diese Variante eignet sich besonders für Druckgeräte, die in Serienfertigung bis Kategorie III hergestellt werden.

Nach erfolgreicher Baumusterprüfung stellt die Notifizierte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die anschließende Konformitätsbewertung über die Produktionsmodule C2, D, E oder F.

 

Modul C2 – Konformität mit der Bauart

Modul C2 baut auf einer vorangegangenen EU-Baumusterprüfung (Modul B) auf. Der Hersteller erklärt, dass das gefertigte Druckgerät mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt. Die Notifizierte Stelle überwacht stichprobenweise die Fertigung und führt Prüfungen an den hergestellten Druckgeräten durch. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Serienfertigungen, bei denen das Grunddesign bereits geprüft wurde.

 

Module F & G – Einzelprüfung

Die Einzelprüfung stellt das umfangreichste Bewertungsverfahren dar und bietet die größtmögliche Sicherheit. Jedes einzelne Druckgerät wird von einer Notifizierten Stelle wie LRQA separat geprüft.

  • Modul F setzt eine vorangegangene EU-Baumusterprüfung (Modul B) voraus. Die Notifizierte Stelle prüft jedes hergestellte Druckgerät auf Übereinstimmung mit dem Baumuster.
  • Modul G ist ein vollständig eigenständiges Verfahren ohne vorherige Baumusterprüfung. Die Notifizierte Stelle prüft sowohl die technischen Unterlagen als auch das fertige Druckgerät. Modul G wird typischerweise bei Einzelanfertigungen oder Druckgeräten der höchsten Kategorie IV eingesetzt.

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Notifizierte Stelle eine Konformitätsbescheinigung aus, die Grundlage für die EU-Konformitätserklärung des Herstellers und die Anbringung des CE-Kennzeichens ist.

 

Module D, D1, E, E1, H, H1 – Qualitätssicherungssysteme

Neben der Produktprüfung sieht die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU auch Konformitätsbewertungsverfahren auf Basis von Qualitätssicherungssystemen vor. Diese basieren auf den Anforderungen der ISO 9001 sowie produktspezifischen Anforderungen der DGRL.

  • Module D und D1 betreffen die Qualitätssicherung des Produktionsprozesses. Der Hersteller weist nach, dass sein Fertigungsprozess die Anforderungen der DGRL dauerhaft erfüllt.
  • Module E und E1 betreffen die Qualitätssicherung des Endprodukts. Hier liegt der Fokus auf der Prüfung und Überwachung der fertigen Druckgeräte.
  • Modul H umfasst eine umfassende Qualitätssicherung, die den gesamten Prozess von der Entwicklung über die Fertigung bis zur Endprüfung abdeckt.
  • Modul H1 ergänzt Modul H um eine zusätzliche Entwurfsprüfung durch die Notifizierte Stelle. Dieses Verfahren bietet das höchste Maß an Sicherheit im Bereich der QS-basierten Konformitätsbewertung und kommt bei Druckgeräten der Kategorie IV zum Einsatz.

Die Bewertung des QS-Systems durch die Notifizierte Stelle erfolgt in vier Phasen, vergleichbar mit dem Ablauf einer ISO 9001 Zertifizierung: Voraudit (optional), Prüfung der QS-Dokumentation hinsichtlich DGRL-Konformität, Zertifizierungsaudit mit Ausstellung des Zertifikats sowie fortlaufende Überwachung der Wirksamkeit mittels Überwachungs- und Wiederholungsaudits.

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Gefahrenkategorie Ihres Druckgerätes nach DGRL 2014/68/EU ermitteln

 

Die Kategorisierung eines Druckgerätes sowie die Auswahl des passenden Konformitätsbewertungsverfahrens erfolgt durch den Hersteller. Für die Einstufung sind fünf systematische Schritte erforderlich.

 

Schritt 1 – Art des Druckgerätes bestimmen

 

Definieren Sie zunächst den Gerätetyp:

Mögliche Gerätetypen

  • Behälter
  • Rohrleitungen
  • Dampferzeuger bzw. Dampfkessel
  • Einfache Druckbehälter nach 2014/29/EU

Die Geräteart bestimmt, welches Bewertungsdiagramm später anzuwenden ist.

 

Schritt 2 – Aggregatzustand des Mediums festlegen

 

Prüfen Sie, ob sich im Druckgerät ein Gas oder eine Flüssigkeit befindet.

 

Wichtiger Hinweis gemäß DGRL

Flüssigkeiten gelten als Gas, wenn ihr Dampfdruck bei maximal zulässiger Temperatur mehr als 0,5 bar über dem atmosphärischen Druck (1013 mbar) liegt.

 

Schritt 3 – Gefahrengruppe bestimmen

 

Die Einstufung erfolgt anhand der Eigenschaften des Mediums.

 

Gruppe 1 – Gefährliche Fluide

Eigenschaften:

  • explosiv
  • entzündlich
  • toxisch
  • oxidierend

 

Gruppe 2 – Nicht gefährliche Fluide

Alle anderen Fluide, die nicht unter Gruppe 1 fallen.

 

Schritt 4 – Maximal zulässigen Druck und Geräteabmessungen ermitteln

 

Für die weitere Berechnung sind zwei Werte entscheidend:

 

Maximal zulässiger Druck (PS)

Maßgeblich ist der vom Hersteller angegebene Höchstdruck.

Wichtig: Liegt dieser unter 0,5 bar, fällt das Druckgerät nicht unter die DGRL 2014/68/EU.

 

Geräteabmessungen

Je nach Gerätetyp wird unterschieden zwischen:

  • Volumen (V) – bei Behältern und Dampferzeugern
  • Nennweite (DN) – bei Rohrleitungen (innerer Durchmesser in mm)

 

Schritt 5 – Gefahrenkategorie anhand der DGRL-Diagramme ableiten

 

Nun liegen alle erforderlichen Parameter vor.

 

Berechnung der maßgeblichen Kennzahl

  • Bei Rohrleitungen: PS × DN
  • Bei Behältern und Dampferzeugern: PS × V

 

Anwendung der Konformitätsbewertungsdiagramme

 

Die finale Einstufung erfolgt anhand der Diagramme in Anhang II der Druckgeräterichtlinie. Es existieren neun Diagramme, abhängig von:

Gerätetyp

  • Aggregatzustand
  • Gefahrengruppe
  • Geräteabmessung

Beispiele:

PED-Diagramm 2 - Behälter

PED-Diagramm 6 - Rohrleitungen

 

Anhand des ermittelten Wertes wird die Gefahrenkategorie (I–IV) abgelesen und anschließend das passende Konformitätsbewertungsverfahren ausgewählt.

Gerätetyp Aggregatzustand Fluid bzw. Gefahrengruppe Anzuwendendes Diagramm
Behälter Gas 1 1
Behälter Gas 2 2
Behälter Flüssig 1 3
Behälter Flüssig 2 4
Dampferzeuger - 0 5
Rohrleitung Gas 1 6
Rohrleitung Gas 2 7
Rohrleitung Flüssig 1 8
Rohrleitung Flüssig 2 9


Bei Rohrleitungen:
Maximal zulässiger Druck (PS)*Nennweite (DN)

Bei Behältern und Dampferzeugern:
Maximal zulässiger Druck (PS)*Volumen (V)

Anhand des ermittelten Wertes können Sie dann in dem anzuwendenden Diagramm Ihre Gefahrenkategorie ablesen und nachfolgend eins der oben bereits dargestellten Konformitätsbewertungsverfahren wählen. 

 

Warum mit LRQA zusammenarbeiten?

Anerkannte notifizierte Stelle mit internationaler Expertise

 

LRQA ist eine akkreditierte und notifizierte Stelle für die DGRL 2014/68/EU und darf Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den vorgeschriebenen Modulen (z. B. B, F, G, H/H1 etc.) durchführen.

  • Durchführung von EU-Baumusterprüfungen

  • Einzelprüfungen und Abnahmen

  • Bewertung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen nach PED

  • Ausstellung der notwendigen Konformitätsbescheinigungen für CE-Kennzeichnung

Ganzheitliche Begleitung vom Gefahrenpotenzial bis zur CE-Kennzeichnung

 

LRQA unterstützt nicht nur bei der formalen Zertifizierung, sondern entlang des gesamten Prozesses der DGRL-Konformität:

  • Einstufung von Druckgeräten (Gefahrenkategorie I–IV)

  • Auswahl des passenden Konformitätsbewertungsverfahrens

  • Unterstützung bei technischer Dokumentation

  • Auditierung von QS-Systemen (z. B. nach ISO 9001 + PED-Anforderungen)

  • Begleitung bis zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung

Technische Tiefe und branchenspezifische Erfahrung

 

Die DGRL betrifft unterschiedlichste Druckgeräte:

  • Behälter

  • Rohrleitungen

  • Dampferzeuger

  • Baugruppen

LRQA verfügt über technische Prüfer und Ingenieure mit Industrieerfahrung in Bereichen wie:

  • Energie- und Kraftwerksanlagen

  • Chemische Industrie

  • Maschinenbau

  • Öl & Gas

  • Prozessindustrie

Diese technische Expertise ist entscheidend bei komplexen Auslegungen (z. B. Fluidgruppe, PS × V / PS × DN-Berechnung, Diagrammauswahl gemäß Anhang II).

DGRL Kategorie-Rechner – Einstufung Ihrer Druckgeräte mit den Tools von LRQA

 

Sie möchten die Gefahrenkategorie Ihres Druckgeräts schnell und unkompliziert ermitteln? LRQA stellt Ihnen kostenlose Softwaretools zur Verfügung, mit denen Sie die Einstufung nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in wenigen Schritten durchführen können.

Der LRQA PED-Kalkulator führt Sie Schritt für Schritt durch den Einstufungsprozess. Sie geben die relevanten Parameter Ihres Druckgeräts ein – Gerätetyp, Aggregatzustand, Fluidgruppe, maximal zulässiger Druck und Volumen bzw. Nennweite – und erhalten die zutreffende Gefahrenkategorie sowie die verfügbaren Konformitätsbewertungsmodule. Zusätzlich zeigt der Rechner an, welche Verantwortlichkeiten beim Hersteller und welche bei der Notifizierte Benannten Stelle liegen.

Hier gelangen Sie direkt zum PED-Kalkulator.

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